Die “3G-Regelung” am Arbeitsplatz – worauf Arbeitgeber jetzt achten müssen

Die “3G-Regelung” am Arbeitsplatz – worauf Arbeitgeber jetzt achten müssen

Die anhaltende Coronapandemie mit hohen Inzidenzwerten macht weitere Kontaktbeschränkungen erforderlich. So sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder so weit als möglich im Home Office arbeiten. Darüber hinaus ist zum 25.11.2021 das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert worden. Erstmalig wurde festgelegt, dass Arbeitgeber und Beschäftigten ihre Arbeitsstätte nur betreten dürfen, wenn ein tagesaktueller Nachweis vorliegt, dass diese Personen geimpft, genesen oder negativ getestet sind (umgangssprachlich als sog. „3G-Nachweis“ oder „3G-Regelung“ bezeichnet).

Im Folgenden finden Sie als Arbeitgeber sechs Tipps zur Umsetzung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz:

  1. Sie müssen täglich kontrollieren, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft,
    getestet oder genesen sind. Geimpfte und Genesene müssen hierzu nur einmalig ihren
    Impf-/ Genesenennachweis vorzeigen.

  2. Wer keinen Impf-/ Genesenennachweis vorzeigen möchte, muss täglich vor Betreten der betrieblichen Räumlichkeiten einen negativen Coronatest vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dieser Test kann u.a. von einem öffentlichen Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführt worden sein. Auch Selbsttests unter Aufsicht des Arbeitgebers sind möglich. Privat durchgeführte Selbsttests sind als Nachweis nicht zulässig.

  3. Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass sie den 3G-Status täglich überprüft haben. Hierzu empfiehlt sich eine wochenweise Liste in Papierform oder entsprechend eine elektronische Datei mit den Vor- und Nachnamen der Beschäftigten in Zeilenform und den Wochentagen in den Spalten. Hier können Sie die Impf-/ Genesenennachweise mit Datum einmalig eintragen. In den Tagesspalten ist jeweils ein Kreuzchen zu setzen, wenn der Testnachweis vorgezeigt wurde. Bitte fertigen Sie keine Kopien oder Fotos der Nachweise an!

  4. Bitte heften Sie diese Listen wochenweise in einem Ordner ab und sichern diesen z.B. in einem verschlossenen Schrank gegen unbefugten Zugriff. Elektronische Tabellen sollten mit einem Passwort versehen sein, das nur einem definierten Personenkreis zugänglich ist.

  5. Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen keine Impf-/ Genesenennachweise oder Testbescheinigungen per WhatsApp oder unverschlüsselter E-Mail zugesendet werden. Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist besondere Sorgfalt erforderlich. Verschlüsselte E-Mails oder die Nutzung von sicheren Instant Messagern wie Signal oder Threema ist akzeptabel.

  6. Die erstellten Listen bzw. Dateien sollten Sie sechs Monate aufbewahren und dann sicher vernichten (Aktenvernichter bei Papierlisten, sicheres Dateilöschen bei elektronischen Tabellen).

Sollten Sie Fragen zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz oder zu Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Unternehmen ganz allgemein haben, senden Sie mir gern eine E-Mail.

Guido Wirtz
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